Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Teilnahmevoraussetzungen

Teilnehmen kann jeder, der bei Antritt der Reise organisch gesund ist und an keiner ansteckenden Krankheit leidet. Über etwaige Gebrechen, Behinderungen, Allergien oder Krankheiten hat der Teilnehmer den Veranstalter vor der Durchführung in Kenntnis zu setzen. Augenfehler müssen durch geeignete Sehhilfen ausgeglichen werden. Des weiteren muss der Teilnehmer schwindelfrei sein. Im Zweifel sollte sich der Teilnehmer einer ärztlichen Untersuchung unterziehen und sich die Unbedenklichkeit an der Teilnahme bestätigen lassen.

Ferner ist Voraussetzung für die Teilnahme das Mitbringen einer entsprechenden Ausrüstung.

Bei allen Mountainbiketouren besteht Helmpflicht, diese sind nur mit eigenem Mountainbike möglich. Bei Wintertouren ist die Teilnahme nur mit Verschütteten- Suchgerät und zugehöriger Ausrüstung möglich.

Minderjährige können nur mit schriftlich dokumentierter vorheriger Einwilligung des Erziehungsberechtigten teilnehmen.

Hinsichtlich weiterer Einzelheiten der Beschreibung der Tourenanforderung wird auf die beiliegenden Merkblätter „Information Mountainbike“ und „Information Ski“ verwiesen.

Der Tourenführer ist berechtigt, zu Beginn und noch während der Tour einen Teilnehmer, der erkennbar diese Voraussetzung nicht erfüllt, ganz oder teilweise von der Tour auszuschließen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung des gezahlten Tourenpreises.

Gefährdet ein Teilnehmer durch beharrliches Verstoßen gegen die Anweisungen des Tourenführers ernstlich die Sicherheit der Gruppe oder die Durchführung der Tour durch die Gruppe, so kann der Tourenführer den betreffenden Teilnehmer von der weiteren Tour ausschließen, soweit dies in der konkreten Situation praktisch möglich ist. In diesem Fall fallen dem betreffenden Teilnehmer die Mehrkosten zu Last.


Touren im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Mountainbiketouren, Skitouren, Skitourenkurse, Lawinenkurse, Tiefschneetouren und Wandertouren


2. Anmeldung und Bestätigung

Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Tourenvertrages verbindlich an. Nachdem Ihre Anmeldung bei uns eingegangen ist, erhalten Sie von uns die Anmeldebestätigung/Rechnung zugeschickt, damit wird für uns der Tourenvertrag verbindlich. Der Anmelder hat auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller im Anmeldeformular aufgeführten Personen einzustehen.

Wenn der Anmelder nicht nur für sich, sondern auch in Vollmacht für weitere Personen mit uns einen Tourenvertrag abschließt, verpflichtet sich der Anmelder, diesen weiteren Personen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen unverzüglich zur Verfügung zu stellen.


3.Bezahlung

Mit Eingang unserer Anmeldebestätigung bei Ihnen wird innerhalb von 14 Tagen eine Anzahlung von 10% des Tourenpreises fällig. Der Rest der offenen Rechnung ist 14 Tage vor dem gebuchten Termin fällig. Bei kurzfristigen Buchungen unter 15 Tagen vor Reisebeginn ist der vollständige Tourenpreis nach Erhalt der Rechnung zu begleichen.


4.Mindestteilnehmerzahl

Bei allen Touren diese 4 Teilnehmer.


5. Versicherungen

Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, sowie eines Service Plus Paketes (Reiseunfall-Reisegepäck-Reisehaftpflich-Reisekrankheiten-Rücktransport-Bergungskosten-Versicherung).


6. Dokumente, Gesundheitsvorschriften

Der Teilnehmer ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich und kostenpflichtig. Das gleiche gilt für die Einhaltung der Vorschriften anderer Länder. Nachteile aus der Nichtbefolgung gehen zu Lasten des Teilnehmers. Dies gilt auch dann, wenn die Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten. Sollte ein Teilnehmer aufgrund der in dieser Klausel genannten Vorschriften eine Tour nicht antreten können, so wird dies als ein Fall juristischer Unmöglichkeit behandelt.

 

7. Umfang der Leistungen, Leistungsänderungen

Aufgabe des Veranstalters ist das Führen der Teilnehmer während der Tour. Folgende Touren werden angeboten:

  • Mountainbiketouren
  • Skitouren
  • Skitourenkurse
  • Lawinenkurse
  • Tiefschneetouren
  • Wandertouren

Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Programm, den beigefügten Unterlagen „Information Mountainbike“ und „Information Ski“. Den Anweisungen des Tourenführers ist Folge zu leisten. Die Prospektbeschreibung stellt den geplanten Tourenablauf dar, ohne den genauen Ablauf im Detail zu garantieren. Änderungen der Leistungen sind namentlich aufgrund von Umständen möglich, die bei Abschluss des Vertrages für den Veranstalter nicht voraussehbar waren (z.B. Witterungsbedingungen, Lawinengefahr, organisatorische Gründe).

Zu den Leistungen des Veranstalters gehört nicht der Transport von Fahrrädern, Ski, sonstigen Sportgeräten sowie Reisegepäck.


8. Preisänderung

Die angegebenen Preise entsprechen den bei Drucklegung bekannten Stand. Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise aus wichtigen unvorhersehbaren Gründen bis zum 21. Tag vor dem Tourenbeginn zu ändern, sofern der Tourbeginn mehr als 4 Monate nach dem Vertragsabschluss liegt. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5% ist der Teilnehmer berechtigt, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.


9. Haftung

Mountainbiking, Skitouren und Tiefschneetouren sind Gefahrensportarten, dessen muss sich der Teilnehmer immer bewusst sein.

Vor einer Tour sollte sich der Teilnehmer wegen der höheren körperlichen Belastung im Zweifelsfalle durch einen Arzt untersuchen lassen, da Mountainbiking zu höheren körperlichen Belastung führt.

Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass bei Durchführung der Touren folgende Gefahren entstehen können:

  • Stein- und Eisschlag
  • Absturz
  • Spaltensturz
  • Mitreißgefahr
  • Kälte- und Hitzeschäden
  • Höhenkrankheit
  • Trittsicherheit
  • Lawinengefahr


Die Sorgfaltspflichten des Veranstalters aus dem Tourenvertrag werden wie folgt umschrieben:

Der Veranstalter verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung der Tour, zur Vermeidung von vorhersehbaren Gefahren bei der Tour und zu Hinweis auf vorhersehbare Gefahren bei der Tour.

Folglich ist der Teilnehmer selbst verantwortlich für Schäden, die entstehen aus

  • Nichteinhaltung von Empfehlungen zur Gefahrvermeidung im Programm oder den beigefügten Unterlagen „Information Mountainbike“ bzw. „Information Ski“.
  • Abweichungen von schriftlichen Anweisungen des Veranstalters, die dem Teilnehmer zugegangen sind.
  • Abweichungen von Anweisungen des Tourenführers vor Ort.
  • Nichteinhaltung der jeweiligen Straßenverkehrsordnung.


Der Teilnehmer verpflichtet sich im eigenen Interesse, diese Empfehlungen und Anweisungen zur Kenntnis zu nehmen. Er verpflichtet sich des weiteren im eigenen Interesse, nachzufragen, wenn und soweit er die Anweisungen und Empfehlungen nicht versteht, sowie diese zu befolgen.

Auch bei umsichtiger Betreuung durch den Tourenführer lässt sich ein gewisses Restrisiko nicht gänzlich ausschließen.

Da der Transport von Fahrrädern, Ski, sonstigen Sportgeräten, sowie Reisegebäck nicht zum Leistungsprogramm des Veranstalters gehört, hat dieser insoweit keine Sorgfaltspflichten.

Wenn der Veranstalter Leistungen lediglich vermittelt, hat er bezüglich dieser Leistungen keine Leistungspflicht, folglich trifft ihn diesbezüglich auch keine Haftung.


10. Haftungsbeschränkung

a) Die vorvertragliche, vertragliche und nachvertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die auf einer

leicht fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters selbst oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, wird

ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

b) Die deliktische Haftung des Veranstalters (Haftung aus unerlaubter Handlung) für Schäden, die auf leichter

Fahrlässigkeit des Veranstalters beruhen, wird ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung

Des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.


11. Gewährleistung

a) Werden die Leistungen vom Veranstalter nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Teilnehmer Abhilfe

verlangen. Der Veranstalter ist daran interessiert, möglicherweise auftretende Mängel so schnell wie

irgend möglich abzustellen. Hierzu ist jedoch erforderlich, dass der Teilnehmer Mängel unverzüglich

dem Tourenführer mitteilt. Auch verpflichtet sich der Teilnehmer, daran mitzuwirken, eventuelle Schäden

zu vermeiden oder niedrig zu halten.

b) Der Veranstalter kann die Abhilfe nur dann verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand

erfordert. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Veranstalters, in der Weise Abhilfe zu schaffen, dass

er dem Teilnehmer eine gleichwertige Ersatzleistung verschafft.

c) Ist der Teilnehmer der Meinung, der Veranstalter habe die Tour nicht vertragsgemäß erbracht, so verpflichtet

sich der Teilnehmer, auch wenn schon während der Tour eine Mängelanzeige an den Tourenführer erfolgt ist,

innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Tour dem Veranstalter gegenüber

den Mangel nach Ort, Zeit, Ablauf und Folgen konkret zu schildern. Dies dient dazu, dass der Veranstalter den

Mangel überprüfen kann. Die oben genannte Geltendmachung des Mangels kann auch in mündlicher Form

geschehen.


12. Rücktritt

Sie können jederzeit von der Tour zurücktreten. Ihre Abmeldung ist wirksam an dem Tag, an dem sie bei uns eingeht.

Es gelten folgende Stornogebühren:

  • ab 14 tage vor Tourbeginn 50%
  • ab 7 Tage vor Tourbeginn 80%
  • bei Nichtantritt der Tour 90% des Tourpreises.


Dem Teilnehmer wird jedoch ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.


13. Umbuchungen

Voraussetzung einer Umbuchung ist in jedem Fall, dass dem Wunsch des Kunden entsprochen werden kann. Die Umbuchungen nehmen wir kostenlos vor, sind aber nur möglich, wenn sie im selben Kalenderjahr stattfinden.


14. Kündigung wegen höherer Gewalt

Wird die Durchführung der Tour infolge höherer Gewalt, die bei Vertragsabschluss nicht voraussehbar war (Krieg, Streik, Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen usw.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Veranstalter als auch der Teilnehmer den Vertrag kündigen.

Ein Fall höherer Gewalt liegt auch dann vor, wenn die Tour wegen bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer äußerer Umstände (extreme Wetterverhältnisse, Lawinengefahr, Rückkehr wegen Verletzung eines Teilnehmers oder Leiters usw.) nicht angetreten werden kann oder abgebrochen werden muss.

Der Teilnehmer trägt in diesem Fall die Mehrkosten selbst. Dies gilt nicht für die Mehrkosten für die Rückbeförderung, die vom Teilnehmer und vom Veranstalter je zur Hälfte zu tragen sind.


15. Unwirksamkeit

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.


16. Gerichtstand und Erfüllungsort

Erfüllungsort und Gerichtstand ist Bayreuth.


17. Datenschutzklausel

Mit der Weitergabe des namens, Adresse und Telefonnummer im Sinne einer Teilnahmeliste erklärt sich der Teilnehmer einverstanden. Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt.


18. Veranstalter

Anschrift.

Bike & Snow Seyferth,

Inhaber Siegfried Seyferth,

Im Grün 20,

91257 Pegnitz-Trockau

Telefon: 0 92 46 / 98 82 96

Fax: 0 92 46 / 98 82 97

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